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   KG, 21.09.2020 - 20 U 38/20   

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https://dejure.org/2020,88364
KG, 21.09.2020 - 20 U 38/20 (https://dejure.org/2020,88364)
KG, Entscheidung vom 21.09.2020 - 20 U 38/20 (https://dejure.org/2020,88364)
KG, Entscheidung vom 21. September 2020 - 20 U 38/20 (https://dejure.org/2020,88364)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2020 - 6 W 49/19

    Prüfungspflicht eines Host-Providers bei konkreter Beanstandung einer Bewertung

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 20 U 38/20
    a) Bei Verletzung des von § 823 Abs. 1 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommt ein solcher Beseitigungsanspruch in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2020 - 6 W 49/19 - juris Rz. 19; Sprau in: Palandt, BGB, 79. Auflage 2020, Einf v § 823 Rn. 37).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17

    Flugbeförderung eines israelischen Staatsbürgers mit Zwischenstopp auf

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 20 U 38/20
    Bei dieser Zweimonatsfrist handelt sich um eine von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist, deren Versäumung zum Erlöschen des materiellen Anspruchs führt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2018 - 16 U 209/17 - juris Rz. 70).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 20 U 38/20
    In derartigen Fällen tritt die Privatautonomie des Hausrechtsinhabers in ihrem Gewicht zurück (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 115/11 - juris Rz. 22 f.).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 20 U 38/20
    Nach der den gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ergangenen Beschluss des Senats aufhebenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18 - ist über die Berufung der Klägerin neu zu entscheiden.
  • OLG Köln, 09.09.2022 - 20 U 107/21

    Ansprüche nach Widerspruch gegen den Vertragsschluss über einen

    Wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (u.a. in seinen den Prozessbevollmächtigten beider Parteien bekannten Urteilen vom 18.12.2020, Az. 20 U 38/20, und vom 01.04.2022, Az. 20 U 101/21), stellt ein Mittelwert aus Nettoverzinsung und Eigenkapitalrendite schon deshalb keine taugliche Berechnungsgrundlage für die aus dem Sparanteil gezogenen Nutzungen dar, weil sie - wenn auch nicht alleine - auch auf die Eigenkapitalrendite abstellt, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig ist.
  • OLG Köln, 16.12.2022 - 20 U 212/22
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (vgl. nur Urteil vom 18.12.2020, Az. 20 U 38/20; Urteil vom 01.04.2022, Az. 20 U 101/21), stellt ein Mittelwert aus Nettoverzinsung und Eigenkapitalrendite schon deshalb keine taugliche Berechnungsgrundlage für die aus dem Sparanteil gezogenen Nutzungen dar, weil damit - wenn auch nicht alleine - auch auf die Eigenkapitalrendite abgestellt wird, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig ist (vgl. hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 29.04.2020, Az. IV ZR 5/19 - juris).
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